Viele Ratsuchende stellen sich zuerst eine ganz wichtige Frage:
„Kann ich mir eine Schuldnerberatung überhaupt leisten?“
Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen ja – und oft sogar komplett kostenlos.


✅ Kostenlose Erstberatung

Die Erstberatung ist für alle Ratsuchenden grundsätzlich kostenlos.
In diesem ersten Gespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, klären offene Fragen und besprechen mögliche nächste Schritte.


🏛 Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 InsO

Wir sind eine geeignete und anerkannte Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO).

Das bedeutet für Sie:

  • Die außergerichtliche Schuldenbereinigung kann für beratungshilfefähige Personen
  • mit Wohnsitz in Niedersachsen
  • durch das Land Niedersachsen gefördert werden.

👉 In diesen Fällen entstehen für Sie keine oder nur sehr geringe Kosten.


📄 Wenn keine Förderung möglich ist

Sollte eine Förderung durch das Land Niedersachsen nicht möglich sein, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

  • RVG Anlage 1
  • Abschnitt 2.5 – Beratungshilfe
  • Nummern 2503 bis 2508

Wir informieren Sie selbstverständlich transparent und vorab, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall entstehen können.


ℹ️ Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe – gut informiert entscheiden

Ausführliche Informationen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stellt das
Bundesministerium der Justiz in einer offiziellen Broschüre zur Verfügung:

📘 „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“

Zusätzlich können Sie vorab selbst prüfen, ob Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt sind:

🔗 Online-Rechner für Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:
http://www.pkh-rechner.de/

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